Kurz gesagt
Wenn das Geld knapp ist, kann der Staat einen Teil deiner Grundversicherungsprämie übernehmen. Das heisst Prämienverbilligung, kurz IPV. Ob du sie bekommst und wie viel, hängt von deiner finanziellen Situation und deinem Kanton ab. Auch die Anmeldefrist ist je nach Kanton unterschiedlich.
Wer wenig verdient, eine Ausbildung macht oder eine Familie versorgt, sollte den Anspruch prüfen. Eine Einkommensgrenze aus dem Internet reicht nicht aus. Sie kann für einen anderen Kanton, Haushalt oder ein anderes Jahr gelten.
Was ist die Prämienverbilligung?
Bund und Kantone finanzieren einen Beitrag an die Grundversicherung. Zusatzversicherungen werden damit nicht bezahlt. Die zuständige Stelle überweist die Verbilligung direkt an deinen Krankenversicherer, der sie bei der Prämienrechnung berücksichtigt.
Die Behörde entscheidet, ob du den Zuschuss erhältst. Deine Kasse kann dir diesen Beitrag nicht als Rabatt gewähren.
Welche Angaben entscheiden über den Anspruch?
Einkommen, Vermögen und Familienverhältnisse spielen eine wichtige Rolle. Die Behörde rechnet dabei nicht unbedingt mit dem Lohn auf deiner Abrechnung oder der Einkommenszahl aus deiner Steuererklärung. Je nach Kanton zählt sie weitere Beträge dazu, zieht andere ab oder berücksichtigt das Einkommen weiterer Haushaltsmitglieder. Das Ergebnis nennt sich massgebendes Einkommen.
Deshalb solltest du klären:
- Welches Steuerjahr und welche aktuellen Veränderungen werden berücksichtigt?
- Wessen Einkommen und Vermögen zählen zum Haushalt?
- Bis zu welchem Einkommen ist ein Zuschuss möglich, und mit welcher Prämie rechnet die Behörde?
- Welche Unterlagen und Fristen sind für das betreffende Jahr vorgeschrieben?
Wenn sich dein Einkommen oder Vermögen deutlich verändert hat, frage nach einer Neuberechnung. Ältere Steuerdaten zeigen nicht immer, ob du heute Anspruch hast. Ein vorläufig zugesagter Beitrag kann später geändert werden. Möglicherweise musst du einen Teil zurückzahlen.
Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung
Für Familien mit unteren und mittleren Einkommen schreibt das Bundesrecht eine Verbilligung von mindestens 80 Prozent für Kinder und 50 Prozent für junge Erwachsene in Ausbildung vor. Wie das berechnet wird, regelt der Kanton. Er kann dafür eine festgelegte Vergleichsprämie verwenden, die Referenzprämie. Die Prozentsätze beziehen sich deshalb nicht automatisch auf die Prämie deiner selbst gewählten Kasse.
Beispiel Zürich: Wenn du in Zürich in Ausbildung bist und finanziell von deinen Eltern abhängig bist, berücksichtigt der Kanton auch ihre finanzielle Situation. Davon geht der Kanton etwa aus, wenn für dich eine Ausbildungszulage bezahlt wird. In anderen Kantonen gelten andere Regeln.
Ein Auszug aus dem Elternhaus bedeutet deshalb nicht automatisch, dass nur noch dein eigenes Einkommen zählt. Ein Praktikum, Zwischenjahr oder Teilzeitjob bedeutet nicht automatisch, dass du Prämienverbilligung erhältst. Lass deine konkrete Situation prüfen.
Zur Berechnung in Zürich: Der Regierungsrat legt die Prämie eines günstigen Versicherungsmodells fest. Anhand dieser Prämie berechnet der Kanton die Mindestverbilligung. Deine eigene Prämie kann davon abweichen.
So findest du das richtige Verfahren
- Zuständige Stelle finden. Priminfo listet die kantonalen Stellen auf. Wenn du in der Schweiz wohnst, wende dich zuerst an die zuständige Stelle deines Wohnkantons. Wenn du umziehst, frage nach, welcher Kanton zuständig ist und welches Datum für den Antrag zählt.
- Verfahren lesen. Manche Kantone prüfen von sich aus, andere verlangen einen Antrag. Ein automatisch verschicktes Formular kann trotzdem eine Antwort benötigen.
- Unterlagen sammeln. Je nach Fall sind Steuerangaben, aktuelle Einkommensnachweise, Angaben zum Haushalt und ein Ausbildungsnachweis nötig.
- Frist einhalten. Dein Kanton legt fest, bis wann du den Antrag stellen musst und ob du den Beitrag rückwirkend erhalten kannst. Stelle den Antrag frühzeitig und bewahre die Bestätigung auf.
- Entscheid und Rechnung prüfen. Im schriftlichen Entscheid steht, wie viel du erhältst. Prüfe, ob dieser Betrag auf deiner Krankenkassenrechnung berücksichtigt wird. Falls du mit dem Entscheid nicht einverstanden bist: Im Brief steht auch, wie und bis wann du dagegen vorgehen kannst.
Wohnst du im Ausland und bist in der Schweiz versichert? Dann kann eine andere Stelle zuständig sein. Kläre zuerst, wohin dein Antrag gehört.
Drei häufige Missverständnisse
«Als Student bekomme ich die Verbilligung automatisch.» Nicht zwingend. Alter, Ausbildung, Familienverhältnisse, wirtschaftliche Situation und Verfahren müssen passen.
«Meine Eltern zahlen meine Krankenkasse nicht mehr, also zählen sie nicht.» Auch wenn du die Rechnung selbst zahlst, kann das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt werden.
«Ohne Brief habe ich keinen Anspruch.» Nicht unbedingt. Frage selbst nach, wenn deine Situation für einen Anspruch sprechen könnte. Umgekehrt ersetzt ein zugeschicktes Formular noch keinen positiven Entscheid.
Was bringt ein Kassenwechsel zusätzlich?
Ein günstigeres Angebot kann deine selbst bezahlte Prämie senken. Wie viel Prämienverbilligung du erhältst, kann sich je nach Prämie und kantonalen Regeln ändern. Mit aumi kannst du passende Tarife vergleichen. Ziehe danach deine bestätigte Verbilligung ab, um zu sehen, wie viel du selbst bezahlst.
Wähle eine Franchise, die du bezahlen kannst, und ein Modell, dessen Regeln zu deinem Alltag passen. Melde einen Versichererwechsel der zuständigen Stelle, wenn das kantonale Verfahren dies verlangt.
Häufige Fragen
Habe ich als Studentin oder Student Anspruch? Möglich, aber nicht allein wegen des Studiums. Die zuständige Stelle prüft Ausbildung, Altersgruppe, wirtschaftliche Verhältnisse und die kantonalen Regeln. Der gesetzliche Mindestbeitrag für junge Erwachsene in Ausbildung gilt für Familien mit tiefem oder mittlerem Einkommen.
Muss ich jedes Jahr einen Antrag stellen? Das hängt vom Kanton ab. Prüfe jedes Jahr, ob du einen Antrag stellen musst. Fülle auch automatisch zugeschickte Formulare aus, wenn eine Antwort verlangt wird.
Zählt das Einkommen meiner Eltern? Das kann insbesondere bei jungen Erwachsenen in Ausbildung der Fall sein. In Zürich zählt das Einkommen deiner Eltern, wenn du finanziell von ihnen abhängig bist. Der Kanton geht etwa davon aus, wenn für dich eine Ausbildungszulage bezahlt wird. Dein Kanton legt fest, wessen Einkommen berücksichtigt wird.
Wo beantrage ich die Verbilligung? Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz führt der Weg grundsätzlich über die kantonale Stelle; die Kontaktdaten findest du bei Priminfo. Bei Umzug oder Wohnsitz im Ausland klärst du die besondere Zuständigkeit ab.
Kann ich nach einer verpassten Frist noch etwas tun? Frage sofort bei der zuständigen Stelle nach. Ob ein nachträglicher Antrag möglich ist, hängt vom kantonalen Recht und deiner Situation ab; einen allgemeinen rückwirkenden Anspruch gibt es nicht.
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Quellen & Stand
- BAG: Prämienverbilligung
- BAG: Prämienverbilligung bei Wohnsitz in EU/EFTA/UK
- Priminfo: Zuständige kantonale Stellen
- Kanton Zürich: Berechnung, Referenzprämien und junge Erwachsene (kantonales Beispiel)
Quellen und Produktangaben entsprechen dem Stand der letzten Aktualisierung.