Wechsel & Zuzug

Neu in der Schweiz? So startest du.

Wann du dich anmelden musst, ab wann du versichert bist und welche Ausnahmen es gibt.

Kurz gesagt

Wenn du in die Schweiz ziehst und hier deinen Wohnsitz nimmst, hast du grundsätzlich drei Monate Zeit, dich grundzuversichern. Meldest du dich rechtzeitig an, gelten Schutz und Prämien rückwirkend ab diesem Datum. Verpasst du die Frist, können frühere Rechnungen bei dir bleiben und zusätzliche Prämien fällig werden. Für bestimmte Lebens- und Arbeitssituationen gibt es Ausnahmen.

Neue Wohnung, neuer Job und viele Formalitäten: Die Krankenkasse solltest du früh auf deine Liste setzen. Die folgenden Schritte gelten, wenn du in der Schweiz wohnst und dich hier versichern musst. Hinweise zu Ausnahmen findest du weiter unten.

Was ist obligatorisch?

Grundsätzlich muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz einzeln grundversichert sein. Das gilt auch für Kinder und Personen ohne Erwerbseinkommen. Der gesetzliche Leistungsumfang ist bei allen Kassen gleich. Das heisst nicht, dass jede Behandlung vollständig bezahlt wird: Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, die Praxis oder Klinik muss zugelassen sein und einen Teil der Kosten trägst du selbst.

Die private Zusatzversicherung ist freiwillig und ersetzt die Grundversicherung nicht. Sie kann bestimmte Leistungen ergänzen. Wenn du später eine Zusatzversicherung möchtest, kann die Kasse deinen Antrag ablehnen oder bestimmte Beschwerden ausschliessen. Wartefristen können ebenfalls gelten. Mit aumi kannst du Grund- und Zusatzversicherung zusammen vergleichen. Die Zusatz hat einen eigenen Aufnahmeentscheid; die Anmeldung zur Grundversicherung darfst du deshalb nicht aufschieben.

Drei Monate ab Wohnsitznahme

Die Frist beginnt an dem Tag, ab dem du deinen Wohnsitz tatsächlich in der Schweiz hast. Ein späterer Termin bei der Gemeinde verschiebt die Versicherungspflicht nicht einfach nach hinten.

Meldest du dich rechtzeitig an, kann die Kasse auch versicherte Behandlungen bezahlen, die seit deiner Wohnsitznahme bereits stattgefunden haben. Franchise und Selbstbehalt trägst du nach den geltenden Regeln selbst. Auch die Prämien sind ab diesem Datum geschuldet; bei einem Beginn mitten im Monat werden sie tageweise berechnet.

Auch wenn du dich erst später innerhalb der Drei-Monats-Frist anmeldest, bezahlst du die Prämien ab Beginn deines Wohnsitzes. Die gewählte Kasse, das Modell und die Franchise beeinflussen die Höhe deiner Kosten. Durch Abwarten sparst du keine Prämien. aumi unterstützt dich beim Vergleich und Antrag. Plane genug Zeit für die Anmeldung und Bestätigung ein.

Anmeldung in sechs Schritten

  1. Wohnsitz und Pflicht klären. Melde dich bei der Gemeinde an und halte das tatsächliche Zuzugsdatum fest. Kläre mögliche Ausnahmen früh mit der zuständigen Stelle.
  2. Behandlungsweg wählen. Prüfe, welche Praxis oder Beratungsstelle du in einem alternativen Modell zuerst kontaktieren musst.
  3. Franchise und Reserve prüfen. Vergleiche Monatsprämie und die Kosten, die du bei Behandlungen selbst tragen musst.
  4. Versicherer auswählen. Wähle eine Kasse, die an deinem Wohnort Grundversicherungen anbietet. Wenn du dich versichern musst, muss sie dich aufnehmen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Ausschlüsse bestehender Krankheiten und keine Wartefrist.
  5. Beitritt fristgerecht einreichen. Gib das korrekte Datum der Wohnsitznahme an und bewahre einen Nachweis auf. Warte bei ausbleibender Antwort nicht bis zum Fristende.
  6. Bestätigung kontrollieren. Prüfe Versicherungsbeginn, Franchise, Modell, Unfalldeckung und Prämie in der Police. Frage bei Abweichungen nach.

Unfall, Modell und Franchise mitdenken

Unfalldeckung: Prüfe, ob du über eine Unfallversicherung nach UVG auch für Freizeitunfälle versichert bist, zum Beispiel über deinen Arbeitgeber. Wenn das der Fall ist, kannst du bei deiner Kasse beantragen, die Unfalldeckung der Grundversicherung auszusetzen. So vermeidest du eine doppelte Versicherung für dieselben Unfälle. Eine Anstellung allein genügt dafür nicht in jedem Fall. Lass dir den Umfang der Arbeitgeberdeckung bestätigen.

Modell: Im Standardmodell wählst du unter den zugelassenen Ärztinnen und Ärzten frei. Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Angebote können günstiger sein, verlangen aber die Einhaltung ihrer Behandlungsregeln. Prüfe auch laufende Behandlungen und benötigte Medikamente.

Franchise: Für Erwachsene beträgt die tiefste Franchise CHF 300. Je nach Kasse kannst du höhere Stufen bis CHF 2’500 wählen. Jung und gesund zu sein ist allein kein Grund für die höchste Franchise: Du musst die mögliche Kostenbeteiligung tragen können. Die ausführliche Rechnung findest du im Franchise-Artikel.

Diese Fehler solltest du vermeiden

  • Die Frist als Gratiszeit verstehen. Bei rechtzeitigem Beitritt fallen Prämien rückwirkend an.
  • Grund- und Zusatzversicherung verwechseln. Pflicht ist nur die Grundversicherung. Zusätzlichen Schutz wählst du nach deinen Wünschen.
  • Nur auf die Monatsprämie schauen. Modellregeln, Franchise und verfügbare Rücklagen zählen ebenfalls.
  • Eine ausländische Reiseversicherung ungeprüft als Ersatz ansehen. Sie befreit dich nicht automatisch von der schweizerischen Versicherungspflicht. Eine Ausnahme muss nach den anwendbaren Regeln geklärt werden.

Wenn du die Frist verpasst

Bei verspätetem Beitritt beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt. Frühere Behandlungskosten können ungedeckt bleiben. Wenn es keinen entschuldbaren Grund für die verspätete Anmeldung gibt, musst du zusätzlich einen Prämienzuschlag bezahlen. Die kantonale Behörde kann Personen, die sich nicht versichern, einem Versicherer zuweisen.

Melde dich in dieser Situation umgehend bei der zuständigen kantonalen Stelle und der gewünschten Kasse, statt weiter abzuwarten.

Sonderfälle früh abklären

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Entsandte, Studierende oder Personen mit Versicherungsbezug zur EU, EFTA oder zum Vereinigten Königreich können andere Regeln gelten.

Ob du dich in der Schweiz versichern musst, hängt nicht nur von deiner Staatsangehörigkeit oder deiner ausländischen Versicherung ab. Es kommt darauf an, wo du wohnst und arbeitest und welche Regeln zwischen den beteiligten Ländern gelten. Für eine Befreiung kann ein Antrag innerhalb einer bestimmten Frist nötig sein.

Fiktives Beispiel: Lena nimmt am 1. September Wohnsitz in Zürich und tritt Mitte September einer Grundversicherung bei. Weil Lena sich rechtzeitig anmeldet, ist sie ab dem 1. September versichert. Ab diesem Tag bezahlt sie auch die Prämien. Den Versicherungsbeginn kontrolliert sie in der Bestätigung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Drei-Monats-Frist verpasse? Der Schutz beginnt erst mit dem Beitritt. Behandlungen vor deiner Anmeldung musst du möglicherweise selbst bezahlen. Ohne entschuldbaren Grund fällt zusätzlich ein Prämienzuschlag an. Kläre das umgehend mit der zuständigen Stelle.

Kann mich eine Grundversicherung ablehnen? Eine an deinem Wohnort tätige zugelassene Kasse muss dich bei bestehender Versicherungspflicht ohne Gesundheitsprüfung, Vorbehalte oder Wartefrist aufnehmen.

Bin ich vor dem Beitritt schon geschützt? Bei rechtzeitigem Beitritt gilt die Deckung rückwirkend ab Wohnsitznahme. Die Grundversicherung bezahlt die gesetzlich versicherten Behandlungen. Franchise und Selbstbehalt trägst du nach den geltenden Regeln selbst. Auch die Prämien sind rückwirkend fällig. Einreise und Wohnsitznahme sind nicht in jedem Fall dasselbe Datum.

Muss ich sofort eine Zusatzversicherung abschliessen? Nein. Sie ist freiwillig. Falls du zusätzlichen Schutz möchtest, prüfe ihn rechtzeitig: Eine spätere Annahme und die Deckung bereits bekannter Behandlungen sind nicht garantiert.

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Quellen & Stand

Quellen und Produktangaben entsprechen dem Stand der letzten Aktualisierung.

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